Sachverständigenpraxis in Bamberg
Begutachtung für Gerichte und Behörden
in den Bereichen Familienrecht, Jugenstrafrecht und Sozialrecht (SGB XIV, SGB VII, SGB VIII).
Die Tätigkeit als Sachverständiger ist absolut getrennt von meiner Behandlungstätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Informationen zur Psychotherapie finden Sie auf psychotherapie-treubel.de.
Erreichbarkeit
Telefon
Gerichte und Behörden
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), zu finden im SAFE-Verzeichnis.
Anschrift
Sachverständigenpraxis
Christoph Treubel
Schützenstr. 9
96047 Bamberg
Bitte senden Sie vertrauliche Informationen nicht unverschlüsselt per E-Mail.
Leistungen
Familienrechtliche Fragestellungen
Ich erstatte Sachverständigengutachten zu allen Fragestellungen in Kindschaftsverfahren. In bestimmten Fällen kann ich auch als Sachverständiger im Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung tätig werden. Hier ist allerdings vorherige Absprache hinsichtlich des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.
Jugendstrafrecht
Ich werde als Sachverständiger zu Fragen der Verantwortungsreife und des Entwicklungsstandes gem. §§ 3, 43 JGG, zur Reifebeurteilung gem. § 105 JGG und zur Schuldfähigkeit gem. §§ 20, 21 StGB tätig. Die Übernahme von Aufträgen ist von der jeweiligen Konstellation des Einzelfalls abhängig und sollte kurz im persönlichen Gespräch geklärt werden.
Sozialrechtliche Begutachtung von Traumafolgestörungen
Auf Grundlage meiner umfassenden traumatherapeutischen Qualifikationen erstatte ich Gutachten zu psychisch reaktiven Traumafolgen im Recht der Sozialen Entschädigung (SGB XIV) und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Begutachtet werden Personen, die bis zum Abschluss der Begutachtung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Seelische Störungen gem. § 35a SGB VIII, Geeignetheit von Hilfen zur Erziehung
Im Auftrag von Jugendämtern bzw. anderen Trägern der Eingliederungshilfe erstatte ich Stellungnahmen zum Vorliegen seelischer Störungen als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe. Weiterhin nehme ich im Auftrag von Jugendämtern Stellung zum Hilfebedarf und zu erforderlichen Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familie.
Für meine Tätigkeit ist eine schriftliche Beauftragung durch den zuständigen Sozialleistungsträger erforderlich.
Vor einer Beauftragung
Zur Abklärung der zeitlichen Verfügbarkeit und der Eignung für die jeweilige Fragestellung bitte ich darum, vor einer Beauftragung kurz Rücksprache zu halten.
Wenn Sie an einer Begutachtung beteiligt sind
Eine Begutachtung ist für die meisten Menschen ungewohnt. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Sie ersetzen nicht die Beratung durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Der Ablauf der Begutachtung ist abhängig vom Rechtsgebiet und von der Fragestellung. In der Regel findet aber immer mindestens ein längeres persönliches Gespräch statt, ggfs. auch mehrere Gespräche. Weiterhin können z.B. psychologische Testverfahren oder Beobachtungen im Mehrpersonensetting (z.B. bei familienpsychologischen Begutachtungen die Interaktionsbeobachtung von Elternteil und Kind) Anwendung finden.
Der erste Schritt ist, dass Sie mit der Bitte um Kontaktaufnahmen von mir angeschrieben werden. Vor Beginn der eigentlichen Begutachtung führen wir dann ein Telefongespräch, in dem Sie v.a. organisatorische Fragen stellen können. In diesem Rahmen erläutere ich Ihnen dann auch den geplanten Ablauf und das geplante diagnostische Vorgehen.
Muss ich mitwirken?
Die Teilnahme an der Begutachtung ist, was mich betrifft, freiwillig. Welche Folgen es für das Verfahren und für Ihre Interessen im Verfahren hat, wenn Sie nicht mitwirken, hängt vom Einzelfall ab. Hierzu halten Sie bitte mit Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt oder der zuständigen Stelle Rücksprache.
Was geschieht mit dem, was ich erzähle?
Anders als in einer Psychotherapie oder bei einem Arztgespräch gilt gegenüber dem Auftraggeber keine Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie mir mitteilen und die für den Begutachtungsauftrag bedeutsam sind, werden von mir verwendet und damit „verfahrensöffentlich“. Gegenüber anderen Stellen und Personen gilt meine berufsmäßige Schweigepflicht.
Das schriftliche Gutachten geht an das beauftragende Gericht oder die beauftragende Behörde. In einem gerichtlichen Verfahren wird es allen Verfahrensbeteiligten weitergegeben (im Familienverfahren i.d.R. alle Sorgeberechtigten inkl. beauftragter Anwälte, Verfahrensbeistand, Jugendamt; im Jugendstrafverfahren i.d.R. Staatsanwaltschaft, Verteidigung, ggfs. Nebenklage, Jugendgerichtshilfe).
Bekomme ich vorab Informationen zum Ergebnis oder Kopien der Unterlagen?
Anders, als z.B in einer Arztpraxis, wo Sie Einsicht in die Behandlungsdokumentation nehmen oder Kopien verlangen können, gilt bei der Sachverständigentätigkeit das jeweilige Verfahrensrecht. Die Entscheidung, ob Sie Einsicht in die bei mir vorliegenden Unterlagen und meine Dokumentation nehmen können, trifft daher das Gericht bzw. die auftraggebende Behörde. In der Regel erhalten Sie vor Erstattung des schriftlichen Gutachtens keine Informationen aus dem Begutachtungsprozess.
Entstehen mir Kosten?
Meine Tätigkeit stelle ich dem Auftraggeber (Gericht oder Behörde) in Rechnung. Ob diese Kosten an Sie verrechnet werden können, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und kann durch mich nicht beantwortet werden. Hierzu informiert Sie Ihre Anwältin, Ihr Anwalt oder das Gericht bzw. die Behörde.
Über mich

Christoph Treubel
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Forensischer Sachverständiger für den Bereich Familienrecht (Psychotherapeutenkammer Bayern)
- Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)
Neben meiner Tätigkeit als Sachverständiger arbeite ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in einer Gemeinschaftspraxis, als Supervisor und Lehrtherapeut für Verhaltenstherapie und als Dozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Die Tätigkeit als Sachverständiger ist von diesen Tätigkeiten streng getrennt.
Abschlüsse und berufsrechtliche Nachweise
| Seit 10/2024 | Weiterbildungsstudium Studium der Rechtspsychologie an der Universität Bonn (Regelstudienzeit bis Sommer 2027) Angestrebter Abschluss: M.Sc. Rechtspsychologie |
| 07/2018 | Arztregistereintrag Kassenärztliche Vereinigung Bayerns |
| 06/2018 | Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
| 04/2018 | Staatliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Gesamtnote „sehr gut“) |
| 07/2015 | 1. Staatsexamen Psychologie, Erziehungswissenschaft, Didaktik der Grundschule (Gesamtnote „mit Auszeichnung bestanden“) |
| 12/2003 | Diplom Diplom-Heilpädagoge (FH) (Gesamtnote „sehr gut“) |
Weitergehende Qualifikationen
| Tätigkeitsbereich | Supervisor/Lehrtherapeut für Verhaltenstherapie |
| Tätigkeitsbereich | Dozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie |
| Anerkennung | Forensischer Sachverständiger für den Bereich Familienrecht Anerkennung durch die Psychotherapeutenkammer Bayern und Eintragung in die Sachverständigenliste der Kammer |
| Zertifikat | Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT) |
| Curriculum | Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht & der gesetzlichen Unfallversicherung* Abgeschlossenes Theoriecurriculum nach den Richtlinien der DeGPT |
| Fortbildung | Rechtspsychologische Fort- und Weiterbildungen an verschiedenen Institutionen (u.a. Universität Bonn, IVS Nürnber, ZKPF) |
| Zertifikat | Kinderschutzfachkraft/Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) Zertifikatskurs Weinsberger Forum |
| Zertifikat | Behandlungsmanual jugendliche Sexualtäter (BMJS 12/21) Behandlungskonzept für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern im Alter von 12–21 Jahren |
| Zertifikat | Fortbildungszertifikat der Psychotherapeutenkammer Bayern Nachweis der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung |
* Zertifizierung und Eintragung in die Liste der DeGPT wird angestrebt.
Weitergehende Unterlagen und Nachweise sende ich öffentlichen Auftraggebern auf Anforderung zu.